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§11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾ - Mehrheit der in der Mitgliederversamm-lung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündi-gung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Grundschule Kanena-Reideburg bzw. an ihren zuständigen Schulträger, der es unmittelbar und ausschließlich im Sinne von §2 zu verwenden hat.

 




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