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§4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die ein Interesse an der Entwicklung und Ausstattung der Grundschule „Kanena-Reideburg“ haben.
(2) Wer die Mitgliedschaft erwerben will, richtet an den Vorstand des Vereins einen schriftlichen Aufnahmeantrag. Über diesen Antrag entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch:

a) Austritt durch Kündigung
b) Austritt automatisch -nach Beendigung der Grundschulzeit des Kindes -
c) Ausschluss
d) Tod
e) bzw. bei juristischen Personen durch deren Auflösung

(4) Der Austritt eines Mitgliedes durch Kündigung ist nur zum Ende eines Halbjahres (30.06. oder 31.12.) möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied un-ter Einhaltung einer Frist von einem Monat.
(5) Der automatische Austritt nach Beendigung der Grundschulzeit zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) ist wahlweise zur Kündigung möglich. Besucht ein Kind eines Mitglieds die GS Kanena-Reideburg, kann sich das Mitglied bei Vereinsbeitritt für den automatischen Austritt entscheiden.
automatischer Austritt / kein automatischer Austritt
(6) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für ein halbes Jahr im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Ausschlusses die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden, die abschließend entscheidet.

 




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